SBB Zukunftstag.

Donnerstag, 13. November 2025

Teilnahmebedingungen.

1. Teilnahmeberechtigung.

Der Zukunftstag richtet sich grundsätzlich an Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse. Je nach Kanton beteiligen sich die Schulen allerdings unterschiedlich am Zukunftstag. Am besten erkundigen sich die Kinder direkt in ihrer Schule, ob sie daran teilnehmen dürfen. An den Spezialprogrammen dürfen auch Kinder teilnehmen, die keine SBB Mitarbeitenden kennen.


2. Kapazität Spezialprogramme.

Die Anzahl Teilnehmende in den Spezialprogrammen ist beschränkt. Aufgrund von Mutationen und Abmeldungen können nachträglich vereinzelte Plätze wieder freigeschalten werden. Es wird keine Warteliste für ausgebuchte Spezialprogramme geführt.


3. Absage Spezialprogramme.

Bei zu wenig Anmeldungen behalten wir uns vor, Spezialprogramme abzusagen. Wenn möglich werden Alternativen angeboten, die teilweise aber in anderen Berufsfeldern oder Regionen stattfinden.


4. Einverständniserklärung Fotos und Videos.

Mit dem Ankreuzen der «Einverständniserklärung Fotos und Videos» im Anmeldeformular erklärt sich das Kind sowie die gesetzliche Vertretung damit einverstanden, dass im Rahmen des Zukunftstages allenfalls Fotos und Videos vom angemeldeten Kind aufgenommen, bearbeitet und in folgenden Medien veröffentlicht werden können: Printmedien (intern/extern), Onlinemedien (Intranet, Internet, SBB Media Center, Social Media, etc.). Dies ist selbstverständlich freiwillig, wir freuen uns jedoch, wenn wir den SBB Zukunftstag mit den Kindern festhalten können.


5. Arbeitsplatzbesuche.

Für einen Arbeitsplatzbesuch bei der SBB müssen die Kinder selbständig SBB Mitarbeitende finden, die sie begleiten können. Diese Person muss sich für das Betreuen des Kindes an diesem Tag zur Verfügung stellen und vorgängig das Einverständnis der Vorgesetzten einholen. Das Team vom Zukunftstag kann keine SBB Mitarbeitende vermitteln.


6. Anmeldebestätigung.

Es ist möglich, dass nach der Anmeldung die Bestätigung per E-Mail verzögert eintrifft. Teilweise landen diese auch im Spam. Sollte innerhalb von 24h weder im Posteingang noch im Spam keine Anmeldebestätigung eintreffen, bitte zukunftstag@sbb.ch kontaktieren.


7. Detailinfos Spezialprogramme.

Bis spätestens am 7. November 2025 wird eine separate E-Mail mit den nötigen Informationen zu den Spezialprogrammen wie z.B. genauer Treffpunkt, allfällige Kleiderhinweise usw. an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adressen verschickt.


8. Inklusion am Zukunftstag.

Wir freuen uns, auch Kinder mit Beeinträchtigungen oder neurodivergenten Eigenschaften am SBB Zukunftstag zu begrüssen. Bei speziellen Bedürfnissen bitten wir um eine Kontaktaufnahme via zukunftstag@sbb.ch, damit wir prüfen können, bei welchen Programmen eine Teilnahme möglich ist.


9. Mutationen.

Änderungswünsche der Anmeldung bitte umgehend via E-Mail an zukunftstag@sbb.ch melden. Bitte nicht den Button «Anmeldung bearbeiten» im Anmeldeformular verwenden.


10. Abmeldung vom Spezialprogramm.

Abmeldungen bitte umgehend via E-Mail an zukunftstag@sbb.ch melden. Die Information wird an die Programmorganisator:innen weitergeleitet. Dies gilt auch bei kurzfristigen, krankheitsbedingten Abmeldungen von Spezialprogrammen.


11. Abmeldung vom Arbeitsplatzbesuch.

Abmeldungen bitte via E-Mail an zukunftstag@sbb.ch melden sowie umgehend den:die betroffene:n SBB Mitarbeiter:in informieren.


12. Arbeitsplatzbesuch als Lokführer:in.

Für das Mitfahren im Führerstand gelten strenge Sicherheitsmassnahmen. Wir bitten das Lokpersonal hierzu die Betriebsvorschriften zum Mitfahren im Führerstand zu berücksichtigen:

Fragen dazu können an die Vorgesetzten gestellt werden.


13. Dispensation vom Schulunterricht.

Für allfällige Dispensationen vom Schulunterricht sind die Kinder bzw. deren gesetzliche Vertretung selbst zuständig.


14. Anreise.

Die gesetzliche Vertretung ist selbst für die An- und Abreise (inklusive Zugticket) des Kindes verantwortlich, auch wenn z.B. über Mittag ein Ortswechsel vom Arbeitsplatzbesuch zu einem Spezialprogramm erfolgt.


15. Mittagessen.

Die gesetzliche Vertretung ist selbst für die Organisation der Verpflegung des Kindes zuständig.


16. Versicherung.

Da der Zukunftstag nicht unter das Arbeitsgesetz fällt, haftet im Falle eines Unfalls die Grundversicherung der Krankenkasse des Kindes. Diese enthält auch eine Deckung von Unfällen.